Kostenstruktur Pflege

Freischaffende Pflegefachkräfte rechnen Ihre Leistungen nach den geltenden Krankenkassentarifen direkt mit der Kasse ab. Damit unsere Leistungen bezahlt werden, arbeiten wir mit einer ärztlichen Verordnung, welche ich für Sie organisiere. Zusätzlich seit 2012 werden wir von der zuständigen Wohngemeinde subventioniert.
Die Tarife sind festgelegt und werden durch eine Clearingstelle beim Kanton abgerechnet.
Sie als Patient haben damit nichts zu tun.
Sämtliche Leistungen der Grund- und Behandlungspflege werden von allen Krankenkassen (Grundversicherung) übernommen.
Alle ambulanten Pflegeanbieter müssen Ihnen jedoch eine Patientenbeteiligung von  20 % und maximal 15.95 Tag an den Pflegekosten verrechnen.

Wirkungskreis

Ich bin im Raum Möriken-Wildegg im Einsatz.

Infos zu COVID-19

Sämtliche Infos rund um COVID-19 erhalten Sie unter diesem Link vom BAG.

Das Wichtigste im Überblick bzgl. COVID-19 im Kanton Aargau finden Sie unter diesem Link.

Infos bzgl. Impfung für den Kanton Aargau finden Sie hier: Impfung

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Bruneggerstrasse 44

5103 Möriken

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